Organspende im Überblick

Wer benötigt Organspenden?

In Deutschland warten aktuell etwa 8.500 Menschen auf ein überlebenswichtiges Spenderorgan. Dafür gibt es verschiedene Gründe: plötzlich auftretende Erkrankungen wie Herzmuskelerkrankungen aufgrund einer verschleppten Erkältung oder chronische Krankheiten wie eine Lungenfibrose.

Die wichtigsten Zahlen

Wer kommt als Spender in Frage?

Ein Mensch kommt dann als Organspender in Frage, wenn im Krankenhaus in einer streng reglementierten Untersuchung der Hirntod festgestellt wird.

Das sind ein Prozent aller in deutschen Krankenhäusern versterbenden Patient*innen. 2023 gab es 965 Organspenderinnen in Deutschland, 2.941 Organe konnten postmortal in Deutschland oder dem Ausland transplantiert werden.

In einem Gespräch mit den Angehörigen und Ärzt*innen wird der Wille zur Organspende des oder der Verstorbenen in Erfahrung gebracht.

Was bedeutet Hirntod eigentlich?

Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist unwiederbringlich erloschen und der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien eingetreten. Nach der Etablierung des Diagnostikverfahrens für den Hirntod wurde in Deutschland noch nie ein Patient fälschlich für hirntot erklärt.

Der Hirntod ist komplex – mehr dazu.

Wer erhält ein Spenderorgan?

Die Verteilung der Spenderorgane wird über die Warteliste von Eurotransplant festgelegt. Entscheidend für die Reihenfolge sind u.a. die Dringlichkeit einer Transplantation bei dem Patienten sowie die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Manipulationen an den Wartelisten waren Ursache des „Organspendeskandals“.

Wie ist die Organspende in Deutschland
gesetzlich geregelt?

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe können im Todesfall entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organspende zugestimmt oder die Entscheidung seinen Angehörigen mündlich mitgeteilt hat. Wurde der persönliche Wille nicht festgehalten oder mitgeteilt, müssen die engsten Verwandten auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des verstorbenen Patienten entscheiden. Das Gesetz sieht daher vor, dass sich jeder Mensch zu Lebzeiten entscheidet und dokumentiert, ob er Organspender sein möchte oder nicht.

Nur mit Zustimmung des oder der Verstorbenen oder der Angehörigen können Organe entnommen werden.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten alle zwei Jahre über Organspende zu informieren und zum Ausfüllen des Organspendeausweises aufzufordern. Zudem müssen in Kliniken Transplantationsbeauftragte eingesetzt werden, die den Prozess der Organspende begleiten.

Seit März 2022 gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Hausärztinnen sprechen das Thema Organspende alle zwei Jahre in einem Beratungsgespräch bei ihren Patientinnen an. Sie können für das Gespräch 7,32 Euro (entspricht ca. 5 Minuten) mit den Krankenkassen abrechnen.

Es wird ein Online-Register für die Organspende eingerichtet, in dem Bürgerinnen ihre Zustimmung zur Organspende eintragen können. Es soll in den Kliniken abgerufen werden können. Noch ist das Register nicht umgesetzt. Benötigt wird außerdem die e-ID, ansonsten ist keine Eintragung in das Register möglich. Die Bürgerämter, in denen die Bürgerinnen auf das Thema angesprochen werden sollten und in denen sie sich in das Register eintragen sollten, fallen weg, da die Gesundheitsministerkonferenz im Februar 2022 die Ansprache über die Ausweisstellen ablehnte.

Darum entscheiden:

Der Aufklärungsfilm mit Joko und Klaas

Entscheiden und
darüber sprechen

Sprich mit deinen Angehörigen

Egal, wie du dich entschieden hast – deine Angehörigen werden vor einer Organentnahme nach ihrer Zustimmung gefragt. Deshalb ist es wichtig, dass du dir folgende Fragen stellst: Wie soll deine Familie für dich entscheiden? Was ist die Entscheidung deiner Eltern?

Wenn du unsicher bist, warum ein Gespräch über deine Entscheidung wichtig ist oder du noch offene Fragen hast, dann haben wir hier ein paar Tipps für Dich.

Dokumentiere Deine Entscheidung Im OrganspendeAusweis

Wenn du deine Entscheidung getroffen hast, halte sie im Organspendeausweis fest, damit nicht andere für Dich entscheiden müssen.

Wenn du noch keinen Ausweis hast, kannst du ihn in unserem Shop kostenlos bestellen.