FAQs

Da es ohne das nötige Wissen schwer ist, eine überzeugte Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen, findest du hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

KANN ICH MICH ALS ORGANSPENDER*IN REGISTRIEREN LASSEN?

Ja, seit März 2024 gibt es das zentrale Organspenderegister. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier kann man seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

KANN ICH MEINE ENTSCHEIDUNG AUCH WIEDER RÜCKGÄNGIG MACHEN?

Ja. Die getroffene Entscheidung ist jederzeit widerrufbar. Der Organspendeausweis kann nach Belieben wieder zerknüllt, zerrissen oder neu ausgefüllt werden. Auch der Eintrag in das Organspenderegister kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

IST ES NOTWENDIG, SICH VOR EINER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ÄRZTLICH UNTERSUCHEN ZU LASSEN?

Nein. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird erst nach der Feststellung des Hirntodes geprüft.

AB WELCHEM ALTER DARF ICH EINEN ORGANSPENDEAUSWEIS HABEN?

Möglich ist die Dokumentation ab 14 Jahren. Jedoch hat man in diesem Alter zunächst nur das Recht einer Organspende zu widersprechen. Ab 16 Jahren wird die Möglichkeit offiziell erweitert und man kann sich auf dem Organspendeausweis explizit für eine Spende aussprechen. Letztendlich sollte man das Thema jedoch in jedem Fall einmal mit seinen Eltern besprochen haben, damit diese den geäußerten Wunsch gegebenenfalls mittragen und unterstützen können.

DARF ICH AB EINEM GEWISSEN ALTER KEINE ORGANE MEHR SPENDEN?

Nein. Nach obenhin gibt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Ausschlaggebend ist das biologische Alter der Organe und des Gewebes. Dies wird erst nach dem Todesfall untersucht.

KANN ICH ZU LEBZEITEN ORGANE SPENDEN?

Lebendspenden kommen fast ausschließlich bei Nieren oder Teile der Leber in Frage. Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten jedoch nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht.

WENN ICH MICH FÜR EINE ORGANSPENDE ENTSCHEIDE, WIRD DANN IM FALLE EINES LEBENSBEDROHLICHEN UNFALLS TROTZDEM ALLES MEDIZINISCH MÖGLICHE FÜR MICH GETAN?

Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Sollte das, beispielsweise aufgrund von schweren Unfallfolgen, nicht mehr möglich sein, so ist es nur eine kleine Gruppe von Patienten, bei denen eine Organspende in Frage kommt: nur wenn der Tod durch vollständiges und nicht-wiederherstellbares Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden ist, wird der Frage zur Organspende nachgegangen. Lediglich 1 Prozent aller Menschen sterben in deutschen Krankenhäusern durch den Hirntod. Die Intensivmediziner in dem jeweiligen Krankenhaus haben mit der Organentnahme und der Transplantation nichts zu tun.

KANN DIE FAMILIE DEN VERSTORBENEN NACH DER ORGANENTNAHME NOCHMALS SEHEN?

Ja. Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahme der Organe wird die Operationswunde, wie gewöhnlich verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.

ERFÄHRT MAN DIE IDENTITÄT DES SPENDERS?

Seit der Novellierung des Transplantationsgesetzes (TPG) am 1. April 2019 ist die Möglichkeit einer anonymen Weiterleitung von Dankesbriefen an die Angehörigen der Organspender gesetzlich verankert. Transplantierte können den Angehörigen ihrer Organspenderin oder ihres Organspenders somit ihren persönlichen Dank aussprechen. Die anonyme Weiterleitung der Briefe erfolgt durch das Transplantationszentrum oder die DSO.

IST ES RICHTIG, DASS UNFÄLLE DIE HÄUFIGSTE URSACHE FÜR DEN UNUMKEHRBAREN HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) SIND?

Nein, das ist nicht richtig. Die häufigste Ursache für den Hirntod bei Organspender*innen ist mit 46% eine intrakranielle Blutung (Hirnblutung). Intrakranielle Blutungen können zum Beispiel die Folge eines Bluthochdrucks oder eines geplatzten Blutgefäßes sein. Schädelhirntraumen, die zum Beispiel in der Folge eines Unfalls entstehen können, spielen mit 14,7% nur eine untergeordnete Rolle. (DSO 2024)

KANN DER UNUMKEHRBARE HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) NICHT MIT ANDEREN ERKRANKUNGEN (ZUM BEISPIEL KOMA, LOCKED-IN-SYNDROM) VERWECHSELT WERDEN?

Der Hirntod kann zweifelsfrei von anderen Erkrankungen und Symptomen unterschieden werden. Die Untersuchungen, die im Verlauf der Diagnostik des Hirntodes durchgeführt werden müssen, lassen eine eindeutige Abgrenzung dieses Befundes von anderen Erscheinungen zu.