Ablauf

Folgende Schritte müssen durchlaufen werden, bevor eine Organspende durchgeführt wird:

DIAGNOSE DES HIRNTODS

Der Hirntod beschreibt den unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall und ist nach weltweit anerkanntem wissenschaftlich-medizinischem Stand ein sicheres Todeszeichen des Menschen. Er ist Ausgangspunkt einer jeden Spende. Seine Feststellung erfolgt in Deutschland durch zwei voneinander unabhängigen Fachärzte, die nach strengen Richtlinien der Bundesärztekammer und dem deutschen Transplantationsgesetz handeln. Dabei werden körperliche Untersuchungen zum Nachweis eines kompletten Ausfalls der Hirnfunktion (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) sowie weitere Untersuchungen zum Nachweis einer Irreversibilität durchgeführt. Zur vollständigen Sicherung der Diagnose wird ein Beobachtungszeitraum von mindestens 12 bis maximal 72 Stunden angesetzt.

EINWILLIGUNG ZUR ORGANENTNAHME

Durch die Dokumentation auf dem Organspendeausweis und durch die Zustimmung der Angehörigen nach dem Willen des Verstorbenen ist die Einwilligung zur Organentnahme rechtsgültig.

ÜBERPRÜFUNG DER SPENDERKRITERIEN

Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) notwendige Laboruntersuchungen. Dabei wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen, also dem Organspender, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die die Organempfänger gefährden könnten. Das Alter des Spenders spielt dabei eine untergeordnete Rolle, solange die Organfunktion erhalten ist.

KOORDINATION DER SPENDERORGANE UND EMPFÄNGER DURCH EUROTRANSPLANT

Sind diese ersten drei Schritte durchlaufen meldet die DSO den Organspender bei Eurotransplant. Dies ist eine gemeinnützige Stiftung und die zentrale Vermittlungs- und Koordinierungsstelle für Organe von hirntoten Spendern aus Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Kroatien, Slowenien und Ungarn. Nach Eingang der Spendermeldung bei Eurotransplant wird eine computergestützte „Match“-Liste erstellt. Sie enthält den potenziell passenden Empfänger gemäß einer Rangfolge, die nach vorgegebenen Verteilungskriterien aufgestellt wird. Die Verteilung erfolgt hierbei unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht (Überleben des Empfängers, längerfristig erhaltene Organfunktion und verbesserte Lebensqualität), der Dringlichkeit (Lebensbedrohung) und der Wartezeit.

BEGLEITUNG DES ORGANS VOM EMPFÄNGER ZUM SPENDER

Ist ein passender Empfänger gefunden, werden innerhalb kürzester Zeit die Organe in dem jeweiligen Krankenhaus durch ein externes Transplantationsteam entnommen. Dabei wird auf einen rücksichtsvollen Umgang mit dem Leichnam geachtet. Anschließend wird der Leichnam für Familie und Freunde zur Beerdigung freigegeben. So kann in Ruhe Abschied genommen werden. Nach dem Transport der Organe in das Transplantationszentrum des Empfängers erfolgt die Transplantation.