Hirntod
Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (=Hirntod) ist der Tod des Menschen. Ist die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unwiederbringlich erloschen, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien eingetroffen.
Wie kommt es zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall (Hirntod)?
Der Hirntod kann zum Beispiel durch eine Hirnblutung, eine schwere Verletzung oder einen Tumor entstehen. Das Gehirn ist auf eine ständige Versorgung mit sauerstoffreichem Blut angewiesen – schon kurze Unterbrechungen können bleibende Schäden verursachen. Wird die Versorgung nicht wiederhergestellt, kommt es zum unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen. Da das Gehirn das zentrale Steuerorgan des Körpers ist, sind Bewusstsein, Sinneswahrnehmung, selbstständige Atmung und Handlungen nicht mehr möglich.
Seit es Intensivstationen mit Beatmungsgeräten gibt, können sterbende Patient*innen künstlich beatmet werden. Dadurch bleibt Sauerstoff im Körper, und das Herz schlägt noch eine Zeitlang von selbst weiter. Mit Hilfe von Maschinen und Medikamenten kann so der Herz-Kreislaufstillstand hinausgezögert werden. Die Organe werden weiterhin durchblutet – und genau das ermöglicht eine Organspende.
Der Hirntod ist ein seltenes Ereignis. In Deutschland betrifft es jedes Jahr nur etwa 4.000 Menschen. In den meisten Fällen kommt es vorher zu einem Herzstillstand, sodass keine Organspende möglich ist.
Wie wird der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt?
Die Feststellung des Hirntods folgt in Deutschland klaren und sehr strengen Richtlinien. Diese werden von der Bundesärztekammer erarbeitet und müssen vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt sein. Seit Einführung dieses Verfahrens ist in Deutschland noch nie ein Mensch fälschlich für hirntot erklärt worden.
Die Diagnose wird immer von zwei erfahrenen, speziell qualifizierten Ärzt*innen unabhängig voneinander gestellt. Beide prüfen die Kriterien sorgfältig und dokumentieren ihre Ergebnisse im sogenannten Hirntodprotokoll. Wichtig: Diese Ärzt*innen dürfen nicht an einer möglichen Organ- oder Gewebeentnahme beteiligt sein.
Um die Diagnose zweifelsfrei abzusichern, wird zusätzlich ein Beobachtungszeitraum eingehalten – je nach Fall mindestens 12 bis maximal 72 Stunden.
Welche Untersuchungen werden durchgeführt, um den irrreversiblen Hirnfunktionsausfall festzustellen?
Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei Schritten:
Voraussetzungen prüfen
Zunächst wird festgestellt, ob eine schwere, nicht behebbare Hirnschädigung vorliegt. Gleichzeitig schließen die Ärzt*innen Einflüsse aus, die die Hirnfunktion nur vorübergehend stören könnten, etwa durch bestimmte Medikamente.
Klinische Untersuchungen
Anschließend werden alle vorgeschriebenen klinischen Ausfallsymptome überprüft. Dazu zählen Reflexe wie die Pupillenreaktion. Auch die Fähigkeit zur selbstständigen Atmung wird getestet, indem die Beatmung kurzzeitig unterbrochen wird.
Unumkehrbarkeit sichern
Im dritten Schritt wird nachgewiesen, dass die Ausfallsymptome dauerhaft und nicht umkehrbar sind. Dazu werden – je nach Fall – zusätzliche apparative Untersuchungen eingesetzt, zum Beispiel EEGs zur Messung der Hirnströme, Angiographien der Hirngefäße oder Ultraschalluntersuchungen der Durchblutung. Oft werden die Tests mehrfach wiederholt.
Erst wenn alle drei Schritte eindeutig abgeschlossen sind, gilt der Hirntod als festgestellt – und damit auch der Tod des Menschen.