Hirntod

Der Hirntod ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall und damit der Tod des Menschen. Ist die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unwiederbringlich erloschen, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher eingetroffen.

WIE KOMMT ES ZUM HIRNTOD:

Der Hirntod kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten. Das Gehirn muss konstant durch Blut mit Sauerstoff versorgt werden. Es reagiert sehr empfindlich auf Sauerstoffmangel. So kann bereits eine kurze Unterbrechung der Blutzufuhr zu einer bleibenden Schädigung und letztendlich zum unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktion führen. Da das Gehirn als übergeordnetes Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge dadurch unwiderruflich zerstört ist, sind selbständige Atmung, Bewusstsein, Sinneswahrnehmungen und Handlungen des Menschen nicht mehr möglich.

Seit es Intensivstationen mit Beatmungsgeräten gibt, können Patienten während sie versterben, künstlich beatmet werden. Die künstliche Beatmung hält den Sauerstoff im Körper. Solange Sauerstoff im Körper ist, schlägt das Herz von alleine weiter. Durch die maschinelle Beatmung und Medikamente kann so der Herz-Kreislaufstillstand für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden. Da unter diesen Bedingungen die Organe weiter durchblutet werden, besteht die Möglichkeit, Organe für die Transplantation zu entnehmen.

Der Hirntod kommt nur selten vor. 2014 meldeten deutsche Krankenhäuser rund 2.000 Verstorbene, bei denen der Hirntod vorlag. In den meisten Todesfällen tritt der Herzstillstand vor dem Hirntod ein, eine Organspende ist dann nicht möglich.

WIE WIRD DER HIRNTOD FESTGESTELLT?

Für die Diagnose des Hirntodes gelten strenge Richtlinien, die von der Bundesärztekammer vorgegeben und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden müssen. Nach Etablierung dieses Diagnostikverfahrens wurde in Deutschland noch nie ein Patient fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Diagnosestellung müssen zwei erfahrene und speziell qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander durchführen und jeweils anhand des Hirntodprotokolls sorgfältig dokumentieren. Diese Ärzte dürfen nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder Transplantation beteiligt sein. Zur vollständigen Sicherung der Diagnose wird ein Beobachtungszeitraum von mindestens 12 bis maximal 72 Stunden angesetzt.

WELCHE UNTERSUCHUNGEN WERDEN DURCHGEFÜHRT?

Die Hirntoddiagnostik läuft in drei Stufen ab:

1. Zuerst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall vorliegen. Dazu wird die Art und Ursache der Hirnschädigung ermittelt und mögliche wiederrufbare Einflüsse auf die Hirnfunktion – beispielsweise durch Medikamente – ausgeschlossen.

2. Anschließend müssen alle in den Richtlinien geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um Untersuchungen verschiedener Reflexe, wie zum Beispiel die Pupillenreaktion. Außerdem überprüft man die Fähigkeit zur Spontanatmung. Der Patient wird kurzzeitig von der Beatmung getrennt und es wird kontrolliert, ob der Patient anfängt spontan einzuatmen.

3. Im dritten Schritt wird die Unumkehrbarkeit der klinischen Ausfallsymptome geprüft. Abhängig von Ursache und Schwere der Hirnschädigung erfolgt dies mittels apparativer Zusatzdiagnostik. Oftmals werden die Untersuchungen wiederholt durchgeführt. Dabei handelt es sich um bildgebende Verfahren wie EEG-Untersuchung, bei denen die Hirnströme untersucht werden, Angiographien der blutgebenden Gefäße des Kopfes, durch die die (fehlende) Durchblutung sichtbar wird sowie Ultraschalluntersuchungen der Blutzirkulation.

Wird die Unumkehrbarkeit des Hirnfunktionsausfalls festgestellt, ist der Tod des Menschen nachgewiesen.