Widerspruchsregelung

Seit 2003 klären wir mittlerweile über das Thema Organspende auf. Immer noch sterben durchschnittlich pro Tag drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten.

Deswegen fordern wir die Einführung der doppelten Widerspruchsregelung. Sie bedeutet, dass jeder Mensch Organspender ist, außer er widerspricht zu seinen Lebzeiten. Zudem werden im Falle des Hirntods die Angehörigen gefragt, ob ihnen ein der Organspende entgegenstehender Wille bekannt ist.

84 Prozent stehen laut einer BZgA-Umfrage (2018) der Organspende positiv gegenüber, aber nur 39 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert. 90 Prozent der Menschen könnten sich vorstellen, selbst ein Organ anzunehmen, wenn sie es bräuchten.

Es geht also darum, ein System durchzusetzen, das die positive Einstellung innerhalb der Bevölkerung widerspiegelt – und gerechter ist: In Deutschland ist zwar jeder Mensch potentieller Organempfänger, aber bei derzeitiger Gesetzeslage nicht jeder Organspender.

Hier sind unsere Gründe:

ORGANSPENDE BLEIBT FREIWILLIG

Das Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt. Mit der Widerspruchsregelung wird nur deutlich gemacht, dass die Rettung von Menschen Vorrang hat – nicht das Recht auf Schweigen. Schon 2007 hielt der Nationale Ethikrat fest, dass die Widerspruchsregelung Ausdruck der „dem Staat obliegende[n] Schutzpflicht zugunsten des menschlichen Lebens“ sei.

KEINE ORGANSPENDE GEGEN DEN WILLEN DER ANGEHÖRIGEN 

Die Doppelte Widerspruchsregelung stellt sicher, dass die Angehörigen nach dem letzten verlautbarten Willen des Verstorbenen handeln. So wird das auch in allen übrigen Ländern mit der Widerspruchsregelung gehandhabt. Es wird keine Organentnahme gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt, auch wenn diese damit wiederum gegen den Willen ihres verstorbenen Angehörigen handeln.

WIR NEHMEN NICHT NUR, WIR GEBEN AUCH

Die Widerspruchsregelung ist Ausdruck von Solidarität – nicht zuletzt im Eurotransplant-Verbund, in dem Deutschland das einzige Land ohne Widerspruchsregelung ist. Sie signalisiert auch eine veränderte Grundeinstellung: Wir fördern die Organspende in unserem Land.

KULTUR DER ORGANSPENDE

Das wiederum hilft dabei, auch in den Kliniken die schon lange geforderte „Kultur der Organspende“ zu etablieren. Damit ist gemeint, dass Organspenden in Kliniken kein Ausnahmefall mehr sind, sondern den Normalfall darstellen und dass das Klinikpersonal dafür ausgebildet und darauf eingestellt ist, mit Angehörigen von Verstorbenen zu sprechen und sie zu begleiten.

AUFKLÄRUNG ÜBER ORGANSPENDE BLEIBT NACH WIE VOR WICHTIG

Gerade in der Übergangsphase zwischen Beschluss und Durchsetzung der Widerspruchregelung muss die Bevölkerung immer wieder auf der Thema angesprochen werden. Eine Umfrage im Auftrag von Junge Helden e.V. hat außerdem einen positiven Zusammenhang zwischen Aufklärung und Zustimmung zur Widerspruchslösung gezeigt.

DIE WIDERSPRUCHSREGELUNG WIRKT 

Auch der Blick in andere Länder zeigt, dass die Organspendezahlen steigen, wenn das System verändert wird – von Opt-in zu Opt-out. Hier das Beispiel Großbritannien: Es haben sich nur 37 Prozent als Organspender registrieren lassen. Nun wurde in London die Widerspruchsregelung beschlossen und folgt dem Beispiel von Wales, wo 2015 die Widerspruchsregelung eingeführt wurde: Vor der Änderung lag die Zustimmung zur Organspende bei rund 50 Prozent, 2017/18 bei 70 Prozent.

Siehst Du das wie wir? Dann unterschreib hier die Petition zur Einführung der Widerspruchsregelung auf Change.org!