Rechtsgrundlage: Life Saving Wallpapers

§ Die Frage, ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine ausdrückliche Erklärung für oder gegen eine Organspende abgegeben hat, muss der Arzt im Angehörigengespräch herausfinden, wenn kein mit eigenhändiger Unterschrift versehener Organspendeausweis in Papierform vorliegt. Ein Angehörigengespräch findet allerdings auch statt, wenn ein Papierausweis vorliegt. Dann vornehmlich mit dem Ziel herauszufinden, ob die im Papierausweis hinterlegte Erklärung vom möglichen Organspender ggf. zwischenzeitlich mündlich widerrufen worden ist.

§ Die „Life Saving Wallpapers“-Lösung dokumentiert eine abgegebene Erklärung des möglichen Organspenders zur Organspende. Die Einwilligung oder der Widerspruch wird nach außen manifestiert. Ist die „Smartphone-Erklärung“ dem Angehörigen daher bekannt, muss diese als „bekannte Erklärung“ des möglichen Organspenders dem zuständigen Arzt mitgeteilt werden. Einem „bekannten Willen“ des Verstorbenen ist zu entsprechen, dieser ist rechtlich bindend.

§ Durch den tagtäglich bei der Handynutzung sichtbaren Bildschirmhintergrund bzw. Sperrbildschirm gewährleisten die Wallpapers eine hohe Authentizität und Aktualität der bekundeten Willensentscheidung des möglichen Organspenders.